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»Absolut freundlicher Support! Tolle Unterstützung. Habe ein Unternehmen gefunden, was tatsächlich sehr günstig ist. Da der Umzug noch nicht gestartet ist, kann ich zur Qualität noch nichts sagen. Der Weg zur Vermittlung war aber Top und ich bedanke mich!«Am 05.05.2022 bewertet.
Besonderheiten beim Umzug nach Österreich
Der Umzug in unser Nachbarland Österreich ist verhältnismäßig einfach. Es existieren jedoch spezifische Einfuhrbestimmungen für Pflanzen und Tiere, die Umzügler beachten müssen. Daher kann es sinnvoll sein, bei der Suche nach einer Umzugsfirma auf Spezialisten für länderübergreifende Umzüge zu setzen.
Es kann sich auch lohnen, bewusst nach einer Umzugsfirma in Wien oder der künftigen Heimatstadt Ausschau zu halten oder Angebote österreichischer Firmen in den Vergleich einzubeziehen. Schließlich kehren einige Deutsche nach ein paar Jahren zurück – statt einer Rückfahrt mit leerem Wagen könnte so ein zweiter Transport genutzt werden, um die Umzugskosten möglichst gering zu halten. Im Vorteil ist, wer seinen Umzug von Deutschland nach Österreich zeitlich flexibel gestalten kann.
Wohnsitz innerhalb von drei Tagen anmelden
Wer umzieht, muss sich bei der neuen Heimatgemeinde innerhalb von drei Tagen anmelden. In Wien geht man dafür zum magistratischen Bezirksamt, in anderen Städten zum Meldeamt. Dort müssen Umzügler den Reisepass, die Geburtsurkunde und den Meldezettel vorlegen. Letzterer muss vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben sein. Das Formular gibt es bei den zuständigen Ämtern.
Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
Auswanderer benötigen eine Bescheinigung über den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich. Wer sich als EU-Bürger länger als drei Monate im Land aufhalten will, muss das binnen vier Monaten ab Einreise der zuständigen Niederlassungsbehörde melden und sollte diese Frist nicht überziehen – sonst droht eine Geldbuße. Zuständig sind die Bezirkshauptmannschaften und in Wien die Magistrate.
Achtung: Die Anmeldebescheinigung darf nicht mit der Anmeldung nach dem Meldegesetz verwechselt werden. Sie wird nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt. So muss der Antragsteller in Österreich Arbeitnehmer, Selbstständiger, Student oder Auszubildender sein oder über ausreichend Finanzmittel verfügen, um nicht auf Sozialhilfeleistungen angewiesen zu sein. Zudem müssen er und seine Familienangehörigen einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen. Das Ausstellen der Anmeldebescheinigung ist mit Gebühren verbunden. Außerdem kann man sich einen Lichtbildausweis für EWR-Bürger ausstellen lassen, der sich zwar nicht als Reisepass eignet, aber für das Leben in Österreich praktisch ist.
Krankenversicherung nicht frei wählbar
Wer in Österreich arbeitet und gemeldet ist, unterliegt in der Regel der österreichischen Sozialversicherungspflicht. Die Krankenversicherung in Österreich kann nicht frei gewählt werden, sondern hängt von der Region und dem Berufsstand ab. Der Arbeitgeber versichert seine Angestellten automatisch. Die Beiträge sind günstiger als in Deutschland, jedoch existiert ein Selbstbehalt für Patienten.
Einfuhr von Autos
Prinzipiell kann das eigene Auto ohne Probleme nach Österreich eingeführt werden, solange es privaten Zwecken dient. Allerdings wird eine Steuer fällig, wenn das Gefährt noch keine sechs Monate alt ist oder weniger als 6.000 Kilometer gefahren wurde. Die Anmeldung ist mit Kosten verbunden und sollte zügig vorgenommen werden. „Es wird scharf kontrolliert“, so Weichert.
Bei der Zulassung ist die sogenannte NoVA zu entrichten. „Das ist eine spezifische österreichische Steuer, die einmalig bei der Anmeldung anfällt“, erklärt Weichert. Die Normverbrauchsabgabe berechnet sich abhäng von Verbrauch und Neuwert des Wagens. „Bis man alle Dokumente hat, kann man ein paar Tausend Euro los sein.“ Er rät daher davon ab, sein Auto mitzubringen. Einfacher und sinnvoller sei es, den Wagen in Deutschland zu veräußern und sich in Österreich ein neues Gefährt zuzulegen oder Car-Sharing zu nutzen.