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Umzugskostenpauschale

Mit der Umzugskostenpauschale Umzugskosten reduzieren

Kosten, die beim Umzug entstehen, können Sie teilweise über die Umzugskostenpauschale von der Steuer absetzen. Um Ihre Umzugskosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen, benötigen Sie Belege über Ihre Ausgaben. Meist liegt nicht für jeden Betrag eine Quittung vor – zum Beispiel für das Trinkgeld der Umzugshelfer. Für solche und andere übliche Ausgaben im Zusammenhang mit einem Umzug sieht das Bundesumzugskostengesetz (BUKG) eine Umzugskostenpauschale vor. Lesen Sie hier, welche Umzugskosten Sie beim Finanzamt geltend machen können.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wann sind Umzugskosten steuerlich absetzbar?
  2. So hoch fällt die Umzugskostenpauschale aus
  3. Umzugskostenpauschale bei Auslandsumzug?
  4. Wer kann die Umzugskostenpauschale in Anspruch nehmen?
  5. Welche Umzugskosten können Sie steuerlich geltend machen?
  6. Diese Ausgaben deckt die Umzugskostenpauschale ab
  7. Umzugskostenpauschale in der Steuererklärung

1. Wann sind Umzugskosten steuerlich absetzbar?

Damit Ihnen die Umzugskostenpauschale zusteht, muss der Umzug

    • beruflich begründet oder

    • auf eine außergewöhnliche Belastung zurückzuführen sein.

Als besondere Belastungen werden Krankheiten, Behinderungen oder ein Verlust der Wohnung aufgrund eines Unglücks (Brand, Hochwasser o. ä.) anerkannt.
Beruflich begründet ist ein Umzug, wenn Sie versetzt werden oder eine neue Arbeitsstelle antreten und die neue Wohnung näher am Arbeitsort liegt. Auch ohne Jobwechsel gilt der Umzug als beruflich begründet, wenn Sie deutlich näher an Ihren Arbeitsort ziehen: Ihr täglicher Arbeitsweg muss sich durch den Wohnortwechsel mindestens um eine Stunde verkürzen.

Weitere Gründe, um Anspruch auf eine Umzugskostenpauschale zu haben:

    • Ihr Arbeitgeber wünscht den Umzug, z.B. damit eine Dienstwohnung frei wird

    • Sie können Ihre Arbeitsstätte nun leichter erreichen

    • Sie beginnen ein Studium oder eine Ausbildung

    • Durch den Wohnortwechsel vermeiden Sie eine doppelte Haushaltsführung

Sind Sie bereits zum zweiten Mal innerhalb der letzten fünf Jahre aus beruflichen Gründen umgezogen, erhöht sich der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen um 50 Prozent.

Umzugskosten absetzen können Sie nicht nur bei beruflich motiviertem Wohnortwechsel. Bei einem privaten Umzug können Sie 20 Prozent der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen beim Finanzamt geltend machen – bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 4.000 Euro. Dazu zählen die Rechnungen von Handwerkern und Umzugsunternehmen.

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2. So hoch ist die Umzugskostenpauschale 2020

Gültigkeit ab Verheiratete/ Alleinerziehende Ledige Jedes weitere Haushaltsmitglied
01.02.2017 1.528 € 764 € 337 €
01.03.2018 1.573 € 787 € 347 €
01.04.2019 1.622 € 811 € 357 €
01.03.2020 1.639 € 820 € 361 €
01.06.2020 1.433 € 860 € 573 €
01.04.2021 wie eine weitere zum Haushalt zugehörige Person 870 € 580 €
ab 01.04.2022 wie eine weitere zum Haushalt zugehörige Person 886 € 590 €

Wer vor dem Umzug noch keine eigene Wohnung bewohnt hatte, erhielt 2020 eine Pauschale von 172 Euro, seit April 2021 liegt diese Pauschale bei 174 Euro. Ab 1. April 2021 steigt sie auf 177 Euro.

3. Umzugskostenpauschale für Auslandsumzug?

Wer von Deutschland ins Ausland oder als Deutscher innheralb eines anderen Landes umzieht, kann die Umzugskostenpauschale ebenfalls beanspruchen.

Umzugskostenpauschale für Umzüge innerhalb der EU

Umziehende ab 01.04.2019 ab 01.03.2020
Arbeitnehmer 1.134 € 1.147 €
Ehepartner/Lebenspartner 1.078 € 1.089 €
Pro Kind 567 € 574 €
Jede weitere Person 397 € 402 €

Umzugskostenpauschale für Umzüge außerhalb der EU

Umziehende ab 01.04.2019 ab 01.03.2020
Arbeitnehmer 1.191 € 1.204 €
Ehepartner/Lebenspartner 1.191 € 1.204 €
Pro Kind 794 € 803 €
Jede weitere Person 595 € 602 €

Ziehen Sie aus dem Ausland zurück nach Deutschland, verringern sich die oben genannten Beträge um 20 Prozent. Ist Ihr Auslandsaufenthalt von vornherein auf maximal zwei Jahre befristet, erhalten Sie einen Anteil der ursprünglichen Pauschalbeträge:

    • Bei einem Auslandsaufenthalt von bis zu acht Monaten stehen Ihnen 20 Prozent der Pauschale zu.

    • Halten Sie sich länger als acht Monate, aber weniger als zwei Jahre im Ausland auf, erhalten Sie 40 Prozent der Umzugskostenpauschale.

4. Wer kann die Umzugskostenpauschale in Anspruch nehmen?

Bei einem beruflich bedingten Umzug haben Arbeitnehmer und Selbstständige einen Anspruch auf die Umzugskostenpauschale. Erfolgt der Wohnungswechsel aufgrund einer außergewöhnlichen Belastung, können Selbstständige und Rentner die Umzugskosten in voller Höhe bei der Steuer anbringen und die Pauschale in Anspruch nehmen. Wie hoch die Umzugskostenpauschale in diesen Fällen ausfällt, hängt von der Haushaltsgröße ab. Für Eheleute und Lebenspartnerschaften ist der Pauschalbetrag doppelt so hoch wie für Alleinstehende. Darüber hinaus wird für weitere Personen im Haushalt ein reduzierter Pauschbetrag vom Finanzamt anerkannt.

5. Welche Umzugskosten können Sie steuerlich geltend machen?

Die folgenden steuerlich anerkannten Umzugskosten setzen Sie mit Belegen von der Steuer ab:

    • Doppelte Mietzahlungen (höchstens drei Monatsmieten für die neue und sechs Monatsmieten für die alte Wohnung)

    • Maklergebühren für die Vermittlung der neuen Wohnung

    • Kosten für Anstrich und Tapezieren innerhalb der neuen Wohnung

    • Kosten der Möbelspedition, bei einem Umzug ins Ausland bis zur Staatsgrenze

    • TransportkostenKosten für die Miete eines Transporters

    • Übernachtungskosten für bis zu zwei Reise- und zwei Aufenthaltstage

    • Kosten der Wohnungssuche inklusive Reisekosten für zwei Wohnungsbesichtigungen durch eine Person oder eine Besichtigung durch zwei Personen

    • Zusätzliche Unterrichtskosten für Kinder

Bei einem umzugsbedingten Schulwechsel Ihrer Kinder können Sie den Nachhilfeunterricht bis zu einem Höchstbetrag von 1.146 Euro pro Kind (ab dem 1. Juni 2020) geltend machen.

Für Umzüge vor dem 1. Juni 2020 ist die Berücksichtigung der Nachhilfekosten deutlich komplizierter geregelt und abhängig vom Zeitpunkt Ihres Umzugs. Sind Sie beispielsweise zwischen März und Mai 2020 umgezogen, gilt: Abzugsfähig sind in voller Höhe Kosten bis zu 1.033 Euro (50 Prozent von 2.066 Euro). Darüber hinaus sind nur ¾ der Kosten bis zum vollen Höchstbetrag von 2.066 Euro abzugsfähig.

6. Diese Ausgaben deckt die Umzugskostenpauschale ab

Für sonstige Umzugskosten ohne Belege können Sie zusätzlich die Umzugskostenpauschale in Ihre Steuererklärung einzutragen. Die Umzugspauschale gilt für folgende Kosten:

    • Zeitungsinserate

    • Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung

    • Gebühren für behördliche Ummeldungen

    • Kosten eines neuen Telefonanschlusses

    • Trinkgelder

    • Elektro- und Sanitärinstallationen in der neuen Wohnung

    • Verpflegung der Umzugshelfer

7. Umzugskostenpauschale in der Steuererklärung

Ist Ihr Umzug beruflich bedingt, setzen Sie die Kosten unter den Werbungskosten ein. Diese finden Sie in der Anlage N Ihrer Steuererklärung auf Seite 2 in Zeile 45 bis 48. Denken Sie an die Belege für alle Umzugskosten, für die Sie einen Nachweis benötigen.

Selbstständige, die aus beruflichen Gründen umziehen, können ihren Umzugskosten als Betriebsausgaben in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) geltend machen.
Erfolgt Ihr Umzug aus medizinischen Gründen, dann tragen Sie Ihre Ausgaben in der Anlage für außergewöhnlichen Belastungen ein. Als Nachweis legen Sie dem Finanzamt ein Attest des Amtsarztes vor.

Wer aus privaten Gründen umzieht, trägt die finanziellen Aufwendungen als

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