Planung & Tipps
Nach einem Umzug: Auto ummelden
Nach einem Umzug müssen Sie auch Ihr Kfz ummelden und dabei Fristen beachten, die von Bundesland zu Bundesland variieren. Umzugspreisvergleich erklärt, worauf Sie dabei achten müssen und wo welche Fristen gelten.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Dokumente Sie zum Auto ummelden brauchen
- Auto abmelden
- Ummeldung beantragen
- Fristen einhalten
- Kosten für eine Kfz-Ummeldung
- Wunschkennzeichen beantragen
- Auto ummelden durch Dritte – Vollmacht ausstellen
1. Welche Dokumente Sie zum Auto ummelden brauchen
Wenn Sie Ihr Auto auf der Zulassungsstelle ummelden, benötigen Sie folgende Dokumente:
- Zulassungsbescheinigung I und II (ehemals Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Pass oder Personalausweis (alternativ eine Vollmacht, wenn Sie nicht selbst gehen können)
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Bestätigung über die Kfz-Versicherung (alternativ eVB-Code)
- Nachweise über aktuell geltende Haupt- und Abgasuntersuchungen (HU und AU)
- Kfz-Kennzeichen
- Geschäftsfahrzeuge: Gewerbeschein und Auszug vom Handelsregister
Tipp von Umzugspreisvergleich:
Fahren Sie am besten mit dem Fahrzeug zur Zulassungsstelle, das Sie ummelden möchten, da einige Ämter die Fahrgestellnummer vor Ort überprüfen.
2. Auto abmelden
Melden Sie Ihr Auto nach dem Umzug ab, wenn Sie es nicht mehr benötigen und es verkaufen oder verschrotten lassen wollen. Da Sie die Kennzeichen abgeben müssen, ist in diesem Fall ein Gang auf die Zulassungsstelle unumgänglich. Die Kosten liegen zwischen fünf und zehn Euro.
Wenn Sie Ihr Auto abmelden möchten, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung I und II (ehemals Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Nachweis über den Verkauf des Fahrzeuges
- Verwertungsnachweis (wenn das Auto bereits verschrottet wurde)
- Kfz-Kennzeichen
Anmerkung von Umzugspreisvergleich: Die Abmeldung kann von Dritten auch ohne Vollmacht erledigt werden.
3. Ummeldung beantragen
Ziehen Sie innerhalb eines Zulassungsbereiches um, können Sie Ihr Auto beim Einwohnermeldeamt ummelden. Liegt Ihr neues Zuhause in einem neuen Zulassungsbereich, bleibt Ihnen der Gang zur Zulassungsstelle nicht erspart, da Sie die Nummernschilder austauschen müssen. Vereinbaren Sie hierzu am besten vorab online einen Termin. Das spart auf der Zulassungsstelle unter Umständen sehr viel Zeit. Wenn Sie sich nach Ihrem Umzug ein neues Auto angeschafft haben, müssen Sie es auf der Zulassungsstelle anmelden. Hierfür gelten dieselben Regelungen wie bei einer Ummeldung.
Einige Städte bieten mittlerweile die Option, die Ummeldung Ihres Fahrzeugs online zu beantragen. Die notwendigen Dokumente und die Kennzeichen senden Sie dann im Anschluss mit der Post an die Zulassungsstelle.
4. Fristen einhalten
Per Gesetz sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Umzug umgehend zu melden. Die genaue zeitliche Definition von „umgehend“ ist dabei nicht festgelegt. Ummeldungen werden aber in der Regel innerhalb eines Monats nach dem Umzug akzeptiert. Bußgelder drohen bei einer zeitlichen Überschreitung von mehr als drei Monaten und können bei einer langen Fristüberschreitung bis zu 100 Euro betragen, da dem Land dadurch Kfz-Steuern entgehen.
5. Kosten für eine KFZ-Ummeldung
Die Kosten für das Ummelden eines Fahrzeuges sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Rechnen Sie mit folgenden Kosten:
- Bei einem Umzug außerhalb des bisherigen Zulassungsbereichs durchschnittlich zwischen 25 und 30 Euro.
- Innerhalb eines Zulassungsbereichs liegen die Kosten bei etwa zehn bis 15 Euro.
Hinzu kommen die Kosten für ein Wunschkennzeichen und die eigentlichen Kennzeichen, die Sie ebenfalls auf der Zulassungsstelle erhalten.
6. Wunschkennzeichen beantragen
Auf den meisten Internetpräsenzen können Sie Ihr Wunschkennzeichen im Vorfeld online bei der Zulassungsstelle reservieren. Jedoch ist die Reservierung befristet und gebührenpflichtig. Informieren Sie sich daher über die genauen Kosten und wie lange Sie ein Wunschkennzeichen reservieren können. In der Regel belaufen sich die Kosten auf 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen und 2,60 Euro für die Reservierung vorab.
7. Auto ummelden durch Dritte – Vollmacht ausstellen
Sie können einen Dritten beauftragen, wenn Sie Ihr Auto nicht selbst auf der Zulassungsstelle ummelden möchten oder können. Stellen Sie dieser Person auf jeden Fall eine Vollmacht aus und übergeben ihr alle notwenigen Dokumente. Darüber hinaus muss diese Person Ihren Personalausweis oder Reisepass mit zur Zulassungsstelle bringen.
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