Informationen zum Thema: Was kostet ein Umzug
Steuern sparen durch den UmzugSie sind von Ihrem Arbeitgeber in eine andere Stadt versetzt worden und müssen nun umziehen? Oder möchten Ihre Firma an einen anderen Standort verlegen? Wer aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen umzieht, kann die entstandenen Kosten von der Steuer absetzen. Entweder als feste Pauschale oder durch Nachweis einzelner Aufwendungen. Doch auch wer ohne beruflichen Anlass in eine neue Wohnung umzieht, kann das Finanzamt an den Kosten beteiligen.

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Unsere Tipps verraten Ihnen, wie das geht:Was kostet ein Umzug?Beruflich bedingter oder geschäftlicher Umzug:Ein Umzug ist z.B. dann beruflich veranlasst, wenn Ihr Arbeitgeber Sie an einen neuen Arbeitsort versetzt oder Sie selbst einen neuen Job in einer anderen Stadt gefunden haben. Dabei ist es unwichtig, ob Sie selbst den beruflichen Wohnortwechsel veranlasst haben oder auf Wunsch des Arbeitgebers umziehen. Arbeitslose können übrigens bei der Arbeitsagentur einen Zuschuss zu den Umzugskosten beantragen, wenn sie dadurch einen neuen Job bekommen. Auch wer nur in eine benachbarte Stadt ziehen, kann die Umzugskosten steuerlich geltend machen, wenn sich dadurch der tägliche Fahrtweg zur Arbeit um mindestens eine Stunde verkürzt. Geschäftlich ist ein Umzug bedingt, wenn z.B. der Betriebsstandort der Firma verlagert wird.Was kostet ein Umzugund welche Umzugskosten sind steuerlich absetzbar?Steuerlich absetzbar sind grundsätzlich alle Umzugskosten, die im Zusammenhang mit Ihrem beruflichen oder geschäftlichen Umzug angefallen sind, wie z.B. ,Renovierungskosten (z.B. Malerarbeiten, Tapezieren, Reparaturen etc.),zwei Fahrten für Wohnungssuche und besichtigung (inkl. Verpflegungs- und Übernachtungspauschale),Kosten für Zeitungsinserate zur Suche der neuen Wohnung,Umzugsspedition, inklusive Kosten für Transportversicherung, Verpackungsmaterialien und Lagerung,Mietkosten bei Anmietung eines Transporters oder LKWs,Verschiffung (z.B. bei Umzügen ins Ausland,Verpflegung für die Umzugshelfer,Maklergebühren,etc.,Tipp: Falls für Ihre neue Wohnung bereits Mietkosten anfallen, der alte Mitvertrag jedoch noch nicht abgelaufen ist, können Sie diese doppelten Kosten ebenfalls für eine Dauer von maximal drei Monaten geltend machen. Noch besser haben es Besitzer von Eigenheimen. Müssen sie berufsbedingt umziehen und finden nicht gleich einen Nachmieter oder Käufer für ihr Objekt, können die anfallenden Kosten bis zu einem Jahr lang von der Steuer abgesetzt werden.Privater Umzug:Seit einiger Zeit ist auch der private Umzug steuerlich absetzbar, wenn es sich dabei um die Inanspruchnahme sogenannter haushaltsnahen Dienstleistungen handelt. Das ist bei Beauftragung einer Umzugsspedition der Fall. Dann können Sie 20 Prozent des vereinbarten Umzugspreises, höchstens jedoch 600,00 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen. Wichtig ist hierbei, dass ein Untenehmen mit dem Umzug beauftragt wurde. Dass kann durchaus auch das Ein-Mann-Betrieb sein. Deswegen lassen Sie sich in jedem Fall eine Rechnung über die Umzugskosten ausstellen und den Betrag von Ihrem Girokonto abbuchen, da das Finanzamt als Nachweis sowohl die Rechnung, also auch den Girokontobeleg sehen möchte.



