Steuern sparen beim Umzug

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Informationen zum Thema: Steuern sparen beim Umzug

Es gibt viele Gründe für einen Umzug. Hat Sie Ihr Arbeitgeber in eine neue Stadt versetzt oder wollen Sie mit einer gesamten Firma umziehen, weil der momentane Standort verlegt werden soll? Ob beruflicher oder geschäftlicher Umzug – diese Kosten können von der Steuer abgesetzt werden. Wer privat umzieht, hat allerdings ebenso die Möglichkeit, dies in der Steuererklärung anzugeben. Wir geben Ihnen Tipps, wie so etwas funktioniert.


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Wenn man an einen neuen Ort durch die Arbeit versetzt wird oder wenn man eine neue Arbeit woanders gefunden hat, dann bedeutet dies einen beruflich bedingten Umzug. Uninteressant ist hierbei, ob Sie dies selbst veranlassen oder ob dies der Arbeitgeber wünscht. Die Arbeitsagentur gewährt Arbeitslosen Zuschüsse für die Umzugskosten, allerdings nur wen man dadurch eine neue Arbeit erhält. Selbst der Umzug in kurzer Entfernung kann geltend gemacht werden, vorausgesetzt die Fahrtstrecke zur Arbeitsstätte wird dadurch mindestens um eine Stunde kürzer. Steuern sparen beim Umzug.Steuerlich absetzbar sind alle beruflich oder geschäftlich bedingten Umzugskosten. Hierzu zählen beispielsweise Renovierungskosten, Fahrten für die Suche einer Wohnung oder der Besichtigung, Zeitungsinseratskosten, Speditionen, Transportversicherungen, Verpackungen und Lagerungen, Miete für Transporter, Verschiffungen ins Ausland, Verpflegungen für Helfer und auch Maklergebühren.Wenn durch den Umzug doppelte Miete gezahlt werden muss, kann man dies ebenso absetzen, allerdings höchstens für 3 Monate. Besitzt man ein Eigenheim, gilt dies für die Dauer von einem Jahr.Früher war der private Umzug nicht steuerlich absetzbar. Heutzutage ist dies aber möglich, wenn es sich um Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen handelt. Dies gilt beispielsweise für die Beauftragung einer Spedition. 20 % können hier von der Steuer abgesetzt werden, höchstens aber 600 € im Jahr. Dies gilt natürlich nur, wenn man eine Firma mit dem Umzug beauftragt, auch wenn es sich nur um einen Ein-Mann-Betrieb handelt. Eine Rechnung muss deshalb ausgestellt werden, außerdem sollte man den Betrag vom Konto abbuchen lassen, um dies als Nachweis inklusive der Rechnung vorlegen zu können. In jedem Fall können Sie Steuern sparen beim Umzug.

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