Informationen zum Thema: Steuererklärung Umzugskosten
Wenn Sie in der Steuererklärung Umzugskosten geltend machen möchten, ist folgendes zu beachten: Berufsbedingter UmzugEin berufsbedingter Umzug liegt dann vor, wenn sich aufgrund des Wohnungswechsels die Fahrtzeit zum Arbeitsplatz um mindestens eine Stunde verkürzt, wenn Ihr Arbeitgeber Sie versetzt oder Sie einen neuen Job in einer anderen Stadt annehmen. In diesem Fall können Sie alle anfallenden Aufwendungen als Werbungskosten von der Einkommenssteuer absetzen.

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Das betrifft die Ausgaben für die Vorbereitung (Inserate, Maklerprovision), den eigentlichen Wohnungswechsel und Folgekosten (Renovierung). Das gilt sowohl dann, wenn Sie in Eigenregie umziehen als auch wenn Sie die Dienste einer Spedition in Anspruch nehmen. Sie können überdies entweder einen Pauschalbetrag geltend machen oder aber alle Posten einzeln belegen, was zwar arbeitsintensiv aber meist auch mit einer höheren Ersparnis verbunden ist. Denken Sie dabei daran, sich für alle Kosten Belege zu verschaffen. Bitten Sie zum Beispiel private Helfer, denen Sie ein Trinkgeld gezahlt haben, den Erhalt schriftlich zu bestätigen.Privater UmzugAuch wenn Sie aus rein privaten Gründen umziehen, haben Sie die Möglichkeit, einen Teil der Ausgaben über die Steuererklärung wieder rein zu holen. Das gilt aber nur, wenn Sie die anfallenden Arbeiten nicht selbst übernehmen, Sie also eine Spedition und Handwerker für die Renovierung engagieren. Dann können Sie seit 2003 die Unkosten als haushaltsnahe Dienstleistung beziehungsweise als handwerkliche Leistung von der Steuererklärung Umzugskosten absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Tätigkeiten handelt, die man prinzipiell auch selbst hätte erledigen können, wie etwa Schönheitsreparaturen. Das Finanzamt wird das jedoch nur anerkennen, wenn Sie eine Rechnung sowie einen Kontoauszug vorweisen können. Deshalb sollten Sie die Möbelspedition keinesfalls in bar bezahlen, sondern auf einer ordentlichen Rechnung bestehen. Anerkannt werden 20% der Kosten für die reine Arbeitszeit, jedoch keine Materialkosten wie etwa für die Verpackung können Sie absetzen bei der Steuererklärung Umzugskosten. Insgesamt kann maximal eine Ersparnis von 600 Euro erreicht werden.



