Informationen zum Thema: Halteverbot
Ein Königreich für einen Parkplatz oder: wie beantragt man ein Halteverbot?Sie ziehen um, alles ist gepackt und transportfähig und endlich kann es losgehen- doch am Ziel angekommen, ist weit und breit kein Parkplatz in Sicht. Sie können nun stundenlang um den Block fahren und das Beste hoffen oder ganz frech in zweiter Reihe parken und alles auf dem Gehweg abladen, was allerdings finanziell schmerzliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Deshalb sollten Sie unbedingt vorsorgen und trotz des Umzugstrubels keinesfalls vergessen, für eine ausreichende Parkmöglichkeit vor Ihrer alten und auch Ihrer neuen Wohnung zu sorgen.

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Bedenken Sie dabei, dass Sie nicht nur Platz für den Transporter an sich brauchen, sondern auch zum Be- und Entladen. Sie müssen zum Beispiel auch die Hebebühne des Lastwagens ganz ausfahren können. Vielleicht können Sie mittels Ihres eigenen PKW einen geeigneten Platz reservieren, was angrenzend an vorhandene Halteverbotszonen im Rahmen des Möglichen liegt. Falls das jedoch nicht machbar ist, müssen Sie die Einrichtung einer vorübergehenden Halteverbot beantragen. Ansprechpartner hierfür ist in der Regel die Verkehrsabteilung des Amts für öffentliche Ordnung, also die Stadtverwaltung, bei kleineren Gemeinden das Landratsamt. Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn Sie in einer bestehenden Halteverbotszone oder in einer Fussgängerzone parken möchten, respektive müssen, oder wenn man zwar vor Ihrem neuen Heim prinzipiell parken kann, das aber wegen anderer Fahrzeuge, die den Platz permanent blockieren, nicht möglich ist.
Der Antrag für eine vorübergehende Halteverbot muss schriftlich per Post oder Fax erfolgen und spätestens zwei Wochen vor dem Umzugstermin gestellt werden. Dazu können Sie selbst ein formloses Schreiben aufsetzen, in dem Name, alte und neue Anschrift, Datum und voraussichtliche Dauer des Umzugs, sowie der benötigte Platz, eine Beschreibung der verkehrstechnischen Gegebenheiten (Beschilderung, Parkuhren usw.) und die Art des Fahrzeugs enthalten sein sollten. In vielen Gemeinden ist es aber bereits möglich, ein vorgefertigtes Antragsformular aus dem Internet herunterzuladen. Die Kosten für die Genehmigung des Halteverbots variieren von Stadt zu Stadt sowie nach Art und Dauer des Halteverbots und liegen zwischen circa 30 und 50 Euro. Hinzu kommen allerdings noch die eigentliche Einrichtung der Halteverbotszone und die Bereitstellung der dafür benötigten Verkehrsschilder. Ziehen Sie mit Hilfe einer Spedition um, können Sie sich das Leben leicht machen, denn eine professionelle Umzugsfirma wird Ihnen selbstverständlich diese Formalität abnehmen- und natürlich noch vieles mehr.


