Bundesumzugskostengesetz

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Informationen zum Thema: Bundesumzugskostengesetz

Es kann völlig unterschiedliche Gründe haben, warum man den Wohnsitz wechselt. Private wie berufliche. Findet man einen neuen Job, dann bekommt man die Aufwendungen für den Umzug oft vom Arbeitgeber erstattet. Wird ein Beamter, Bundesrichter oder Soldat an einen anderen Ort versetzt, so hat er Anspruch auf finanzielle Hilfe dabei. Geregelt wird diese durch das BUK).Geschaffen wurde das Gesetz im Jahre 1964. Da immer wieder neue Einzelregelungen hinzukamen, war es aber in der Praxis höchst aufwendig durchzuführen. Daher gab es im November 1973 eine neue Fassung, bei der einige Punkte neu gegliedert und Regelungen entfernt wurden, welche es bereits an anderer Stelle gab. 1990 gab es weitere Modifikationen, welche zur heute vorliegenden Fassung führten.


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Doch was besagt das Bundesumzugskostengesetz genau? Nun, wenn etwa ein Beamter an einen neuen Arbeitsort versetzt wird, welcher mehr als 30 Kilometer von der jetzigen Wohnung entfernt ist, bekommt er auf diesem Wege eine Vergütung seiner Umzugskosten. Das betrifft zum Beispiel den Transport der Möbel. Geht der Umzug ins Ausland, so wird dieser bis zum inländischen Grenzort erstattet.Ebenfalls im Bundesumzugskostengesetz geregelt sind doppelte Mietzahlungen bis zu einem halben Jahr Dauer. Auch die Reisekosten für die Besichtigung in Frage kommender Wohnungen werden ersetzt. Gleiches gilt für Maklergebühren in ortsüblicher Höhe.

Ist umzugsbedingt zusätzlicher Unterricht für die Kinder nötig, gibt es auch dafür einen Zuschuss. Des weiteren werden die Kosten für eventuell nötige neue Herde und Öfen anteilig übernommen. Und sollte es sehr schwer sein, eine geeignete Wohnung am neuen Ort zu finden, und die Familie muss daher zurückbleiben, so wird die doppelte Haushaltführung durch ein Trennungsgeld unterstützt, bis der Umzug durchgeführt werden kann. Das Gleiche gilt, wenn ein Familienangehöriger schwer krank wird oder ein schwerbehindertes Kind eine spezielle Schule besucht.Insbesondere für Beamte, welche oft umziehen müssen, wie beispielsweise im Zolldienst, stellen die Regelungen des Bundesumzugskostengesetz eine große Hilfe dar.

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