Informationen zum Thema: Sozialumzüge
Die Agentur für Arbeit kann Ihnen bei einem Umzug Mobilitätshilfe gewähren in Höhe von bis zu 4500 Euro. Wie viel es im Einzelfall ist und ob diese überhaupt gewährt wird, ist je nach Bundesland und von Agentur zu Agentur, sogar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter verschieden. Zunächst einmal muss die Agentur Ihnen überhaupt nichts zahlen, Sie kann Ihren Antrag auf Unterstützung mit der Begründung ablehnen, dass die Mittel erschöpft sind.

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Bei einem Umzug innerhalb einer Stadt, zum Beispiel weil Sie aufgrund von Familienzuwachs eine größere Wohnung beziehen oder aber umgekehrt eine kleinere, weil die bisherige zu groß ist, wird üblicherweise eine Pauschale gezahlt, mit der die Kosten für Mietwagen und Kartons nach Vorstellung des Amtes abgegolten ist. Eventuell wird noch ein Darlehen für die Kaution gewährt. Geht es um überregionale Sozialumzüge, haben Sie die besten Karten, wenn damit die Beendigung der Hilfebedürftigkeit verbunden ist, sprich Sie eine Ausbildung oder Stelle antreten. Der Umzug wird dann aber nur unterstützt, wenn der neue Wohnort außerhalb des Pendelbereichs liegt. Und auch in diesem Fall wird üblicherweise nur ein Selbstumzug bezuschusst. Um die Dienste einer Spedition beanspruchen zu können, müssen Sie nachweisen, dass ein Selbstumzug aus gesundheitlichen oder logistischen Gründen nicht möglich ist. Legen Sie dem entsprechenden Antrag am besten gleich drei Kostenvoranschläge von Speditionen, die Sozialumzüge abwickeln, bei.


