Informationen zum Thema: Berufsbedingter Umzug
Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen müssen, können Sie die Umzugskosten bei der nächsten Einkommensteuererklärung geltend machen. Als Umzugskosten gelten alle Kosten, die vor, während und nach einem Umzug angefallen sind und den eigentlichen Umzug mit allen Begleitumständen unmittelbar betreffen. Hierzu werden u.a. zweifache Mietzahlungen, die Transportkosten an eine Umzugsfirma oder das Anmieten eines Umzugswagens, die Kosten der Renovierung sowie auch die Verpflegung der Umzugshelfer am Umzugstag gerechnet.

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Ein berufsbedingter Umzug ist in den nachstehenden Fällen gegeben:
- Ihr neuer Arbeitsplatz liegt an einem anderen Ort
- Ihr Arbeitgeber versetzt Sie an einen anderen Firmenstandort
- Sie ziehen näher an Ihren Arbeitsort und verkürzen damit die tägliche Anfahrt zum Arbeitsplatz um mindestens eine Stunde
- Sie ziehen näher an Ihren Arbeitsort und verkürzen damit die tägliche Anfahrt zum Arbeitsplatz um mindestens eine Stunde
Aufgrund einer Gesetzesänderung kann seit dem 1. Januar 2006 auch ein Privatumzug steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Umzug von einer Umzugsfirma durchgeführt wird. Bis zu einem Höchstbetrag von derzeit € 3000,- können von der tatsächlichen Rechnungssumme der Spedition 20 % jedoch maximal € 600,- abgesetzt werden. Ein berufsbedinger Umzug lohnt sich in jedem Fall.



